NEUE PFLICHT FÜR WOHNUNGS- UND HAUSBESITZER
Ab dem 28. April 2023 gelten neue Regelungen zum Besitz von Energieausweisen für Gebäude.
Ein Energieausweis ist nicht nur für Ein- und Mehrfamilienhäuser Pflicht, sondern auch für Eigentümer von Wohnungen in Wohnblocks. Wer eine Wohnung verkaufen oder vermieten möchte, benötigt ein entsprechendes Dokument.
Wenn Du Deine Immobilie verkaufen möchtest und über keinen Energieausweis verfügst, kontaktiere uns bitte.
Teil uns Deinen Bedarf an einem solchen Dokument mit und wir erstellen schnell das erforderliche Zertifikat für Dich.
Du kannst auch das Kontaktformular nutzen oder anrufen: 510 255 055.
Nummer der Berechtigungen zur Erstellung von Energieausweisen: 14189.
Bauberechtigungen Nr. POM/0284/PWBS/16.
Kontaktiere uns für Details zum Erhalt eines Zertifikats!